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Einrichtungen und Dienste:

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Schulen

Die Förderung behinderter, so auch geistig behinderter Schülerinnen und Schüler ist auf der Grundlage des Schulgesetzes von Baden-Württemberg prinzipiell Aufgabe aller Schularten. Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung werden aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Regel an Sonderschulen für Geistigbehinderte unterrichtet. Die Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort trifft die Schulverwaltung im Einvernehmen mit den Eltern.

Wie im Bereich der vorschulischen Erziehung gibt es auch im schulischen Bereich zunehmend den Wunsch und die Forderung von Eltern, dass ihre (geistig behinderten) Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern am Wohnort bzw. wohnortnah die Schule besuchen sollen. In Baden-Württemberg entwickelt sich seit 1997 zunehmend das so genannte Außenklassenmodell, das heißt eine Klasse einer Sonderschule wird räumlich an einer Regelschule untergebracht und kooperiert dort eng mit einer Partnerklasse der Regelschule. Dadurch ist zumindest eine tägliche gemeinsame Erziehung und teilweise auch gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder gegeben.

In Trägerschaft der Lebenshilfe in Baden-Württemberg gibt es zurzeit zwei Schulen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche.

Gemeinsam mit der 1991 gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft "Eltern an Schulen für geistig Behinderte" (LAG Eltern) versucht der Landesverband, die angespannte Situation in den Schulen (Lehrermangel) zu verbessern. Zudem bietet die LAG Eltern gemeinsam mit dem Landesverband kontinuierlich Tagungen für Elternbeiräte an Sonderschulen G, alle interessierten Eltern und Lehrkräfte zu aktuellen Themen und Fragen an. Der Landesverband vertritt auch besonders die Interessen schwerstbehinderter Kinder und Jugendlicher, deren Recht auf Bildung und Schulbesuch  nicht in Frage gestellt werden darf.

Die Lebenshilfe Baden-Württemberg setzt sich konsequent für ein inklusives Bildungssystem ein. Das bedeutet, dass alle Kinder, unabhängig von sozialer Herkunft, Leistungsniveau oder Behinderung, gemeinsam in eine wohnortnahe Schule gehen. Alle Kinder sind in dieser Schule willkommen und haben das Recht, aufgenommen zu werden. Die Position der Lebenshilfe zu "Eine Schule für Alle" finden Sie unter Tipps und Infos.

Ein weiteres großes Anliegen ist die Intensivierung der Kommunikation zwischen Eltern und Fachleuten im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Schulen haben, wenden Sie sich bitte an: nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.


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