Einrichtungen und Dienste:
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Schulen
Die
Förderung behinderter, so auch geistig behinderter Schülerinnen
und Schüler ist auf der Grundlage des Schulgesetzes von Baden-Württemberg
prinzipiell Aufgabe aller Schularten. Kinder und Jugendliche mit
einer geistigen Behinderung werden aufgrund ihres sonderpädagogischen
Förderbedarfs in der Regel an Sonderschulen für Geistigbehinderte
unterrichtet. Die Entscheidung über den Bildungsgang und
den Förderort trifft die Schulverwaltung im Einvernehmen
mit den Eltern.
Wie
im Bereich der vorschulischen Erziehung gibt es auch im schulischen
Bereich zunehmend den Wunsch und die Forderung von Eltern, dass
ihre (geistig behinderten) Kinder gemeinsam mit nicht behinderten
Kindern am Wohnort bzw. wohnortnah die Schule besuchen sollen.
In Baden-Württemberg entwickelt sich seit 1997 zunehmend
das so genannte Außenklassenmodell, das heißt eine
Klasse einer Sonderschule wird räumlich an einer Regelschule
untergebracht und kooperiert dort eng mit einer Partnerklasse
der Regelschule. Dadurch ist zumindest eine tägliche gemeinsame
Erziehung und teilweise auch gemeinsamer Unterricht behinderter
und nicht behinderter Kinder gegeben.
In Trägerschaft der Lebenshilfe in Baden-Württemberg
gibt es zurzeit zwei Schulen
für geistig behinderte Kinder und Jugendliche.
Gemeinsam
mit der 1991 gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft "Eltern
an Schulen für geistig Behinderte" (LAG Eltern) versucht
der Landesverband, die angespannte Situation in den Schulen (Lehrermangel)
zu verbessern. Zudem bietet die LAG Eltern gemeinsam mit dem Landesverband
kontinuierlich Tagungen für Elternbeiräte an Sonderschulen
G, alle interessierten Eltern und Lehrkräfte zu aktuellen
Themen und Fragen an. Der Landesverband vertritt auch besonders
die Interessen schwerstbehinderter Kinder und Jugendlicher, deren
Recht auf Bildung und Schulbesuch nicht in Frage gestellt
werden darf.
Die Lebenshilfe Baden-Württemberg
setzt sich konsequent für ein inklusives Bildungssystem ein. Das
bedeutet, dass alle Kinder, unabhängig von sozialer Herkunft,
Leistungsniveau oder Behinderung, gemeinsam in eine wohnortnahe
Schule gehen. Alle Kinder sind in dieser Schule willkommen und
haben das Recht, aufgenommen zu werden. Die Position der
Lebenshilfe zu "Eine Schule für Alle" finden Sie unter Tipps
und Infos.
Ein
weiteres großes Anliegen ist die Intensivierung der Kommunikation
zwischen Eltern und Fachleuten im Sinne einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit.
Wenn
Sie Fragen zur Arbeit der Schulen haben, wenden Sie sich bitte an:
nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.
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