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Integration ins Arbeitsleben

Wie stellt sich zurzeit die Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben für Menschen mit Behinderung dar?

Welche Möglichkeiten gibt es?

 

1. Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

 

In der Regel besucht der weitaus größte Teil von Menschen mit Behinderung nach Abschluss der Schule die Werkstatt für behinderte Menschen. Dieses Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben richtet sich an alle Menschen mit Behinderung, die wegen Art und schwere der Behinderung nicht oder noch nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Menschen mit Behinderungen erhalten in den Werkstätten eine ihren Bedingungen individuell angepasste berufliche Qualifizierung. Trotzdem ist die gesellschaftliche Anerkennung der Werksattbeschäftigten  immer noch gering. Es ist ein großes Anliegen von Menschen mit Behinderung, dass die Arbeit und das Ansehen der Werkstatt gesellschaftlich aufgewertet und anerkannt wird, dass Menschen mit Behinderung sinnvolle Arbeit leisten und so am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozess teilhaben können.

 

2. Außenarbeitsplätze

Durch Außenarbeitsplätze oder Außenarbeitsgruppen soll Menschen mit Behinderung der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Dabei werden einzelne Personen oder ganze Arbeitsgruppen in Betriebe der freien Wirtschaft ausgelagert. Die Beschäftigten behalten ihren arbeitsnehmerähnlichen Status, die Verweildauer in Außenarbeitsgruppen ist unbefristet.

 

3. Integrationsprojekte

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. In Integrationsprojekten können Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz finden, der dem Arbeitsplatz der freien Wirtschaft gleichgestellt ist und durch einen Arbeitsvertrag geregelt wird. In den Integrationsprojekten müssen mindestens 25 % Menschen mit Behinderung arbeiten, deren Anteil 50% jedoch nicht übersteigen darf.

Integrationsprojekte bieten Menschen mit Behinderung Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, sowie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an.

Durch die Arbeit in Integrationsprojekten soll die Chance zur Vorbereitung für den Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht werden.

 

4. Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste haben die Aufgabe, Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

Die Integrationsfachdienste vermitteln u.a. Praktika, begleiten bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz oder beraten Arbeitgeber. Integrationsfachdienste sind in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit vertreten und arbeiten eng mit den Werkstätten zusammen.


5. Persönliches Budget für Arbeit

Das Persönliche Budget für Arbeit ist eine Geldleistung an Werkstattbeschäftigte, die mit dieser Unterstützung einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt ausfüllen können. Das Budget für Arbeit soll den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Es steht anstelle einer Leistung für die Beschäftigung in der WfbM. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des SGB IX und der Ausgleichsabgabenverordnung. Ziel ist das Erreichen eines zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Momentan wird das Persönliche Budget für Arbeit noch kaum in Anspruch genommen, da sozialrechtliche Unklarheiten sowie die Frage des arbeitsrechtlichen Status des Menschen mit Behinderung nicht zufrieden stellend gelöst sind.

In Rheinland-Pfalz z.B. gibt es das „Budget für Arbeit“. Dieses ist aber kein kostenübergreifendes Persönliches Budget im Sinne § 17 SGB XI, sondern eine Leistung des örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträgers sowie des Integrationsamtes.

 

6. Unterstützte Beschäftigung

Zum Jahresbeginn 2009 ist die gesetzliche Regelung zur Einführung Unterstützter Beschäftigung in Kraft getreten. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderung als bisher ihren Lebensunterhalt außerhalb der Werkstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwirtschaften können. Ziel der Maßnahme ist, ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erlangen. Bei der Unterstützten Beschäftigung erfolgt  eine zwei Jahre dauernde individuelle betriebliche Qualifizierungsphase. Das Angebot richtet sich an Schulabgänger der Förderschulen und Schulabgänger der Schule für Geistigbehinderte, die für eine berufsvorbreitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Betracht kommen, wohl aber eine Prognose besteht, dass sie eine Beschäftigungsaufnahme erreichen könnten.

 

7. Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Kooperative Berufliche Bildung
    und
 Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KOBV).

Bei dem, vom Kommunalverband für Jugend und Soziales initiierten Angebotes BVE und KoBV handelt es sich ebenfalls um Angebote, die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Während das Konzept BVE bereits in der Werkstufe ansetzt und SchülerInnen gezielter als bisher auf eine zukünftige Berufstätigkeit hin orientiert, wird in der weiteren Folge mit dem Konzept KoBV ein Übergang auf einen allgemeinen Arbeitsplatz im dualen System vorbereitet. KoBV ist eine „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme“ im Auftrag der Agentur für Arbeit.

Beide Konzepte sind in Baden-Württemberg eingeführt.

 

 

Wenn Sie Fragen zur Integration ins Arbeitsleben haben, wenden Sie sich bitte an sigrid.doehner-wieder@lebenshilfe-bw.de


 

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