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Teilnahmebedingungen
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Zu
allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich.
Benutzen Sie dafür ein Anmeldeformular aus dem Fortbildungsprogramm.
Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der
Eingang der Anmeldung wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen
bestätigt.
Mit der Einladung und den weiteren
Seminarunterlagen werden wir spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn
auch die TeilnehmerInnenliste versenden. Anhand der TeilnehmerInnenliste
können Sie selbst Fahrgemeinschaften organisieren.
Die Zulassung zum Seminar ist personengebunden. Ausnahmen bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung durch den Landesverband.
Ihre Anfragen und Anmeldungen richten Sie bitte jeweils an:
Lebenshilfe Landesverband Baden-Württemberg
– Bereich Aus- und Fortbildung –
Neckarstraße 155a
70190 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 255 89 - 30
Telefax: 07 11 / 255 89 - 55
e-mail:
heidrun.meyerl@lebenshilfe-bw.de
Internet / Homepage:
www.lebenshilfe-bw.de
Zum Rücktrittsrecht:
Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei persönlicher schriftlicher
Benachrichtigung an den Landesverband durch den/die TeilnehmerIn.
Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Maßnahme
besteht nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage. Bei
Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird auf jeden
Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 40,00
fällig. Bei Rücktritt später als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
werden 50 Prozent, 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75
Prozent, bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung
100 Prozent des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt. Der Nachweis
eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Zusage zu den Veranstaltungen personengebunden
und nicht übertragbar sind. Bei Absagen der Veranstaltungen
aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten bzw.
zu verantworten sind, haftet der Veranstaltungsträger nicht.
Eine Kündigung bei mehrteiligen berufsbegleitenden Qualifizierungsreihen
ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmalig zum Ende der ersten
sechs Monate, danach jeweils zum Ende des nächsten Quartals
ohne Angaben von Gründen möglich. Die maßgeblichen
Zeitspannen werden ab Maßnahme-Beginn gerechnet.
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