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Teilnahmebedingungen

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Zu allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Benutzen Sie dafür ein Anmeldeformular aus dem Fortbildungsprogramm. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Eingang der Anmeldung wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen bestätigt.

Mit der Einladung und den weiteren Seminarunterlagen werden wir spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn auch die TeilnehmerInnenliste versenden. Anhand der TeilnehmerInnenliste können Sie selbst Fahrgemeinschaften organisieren.

Die Zulassung zum Seminar ist personengebunden. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Landesverband.

Ihre Anfragen und Anmeldungen richten Sie bitte jeweils an:

Lebenshilfe Landesverband Baden-Württemberg
– Bereich Aus- und Fortbildung –
Neckarstraße 155a
70190 Stuttgart

Telefon: 07 11 / 255 89 - 30
Telefax: 07 11 / 255 89 - 55

e-mail:
heidrun.meyerl@lebenshilfe-bw.de

Internet / Homepage:
www.lebenshilfe-bw.de



Zum Rücktrittsrecht:

Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei persönlicher schriftlicher Benachrichtigung an den Landesverband durch den/die TeilnehmerIn. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Maßnahme besteht nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 40,00 fällig. Bei Rücktritt später als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent, 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 Prozent, bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung 100 Prozent des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusage zu den Veranstaltungen personengebunden und nicht übertragbar sind. Bei Absagen der Veranstaltungen aus Gründen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind, haftet der Veranstaltungsträger nicht.

Eine Kündigung bei mehrteiligen berufsbegleitenden Qualifizierungsreihen ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmalig zum Ende der ersten sechs Monate, danach jeweils zum Ende des nächsten Quartals ohne Angaben von Gründen möglich. Die maßgeblichen Zeitspannen werden ab Maßnahme-Beginn gerechnet.


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Ansprechpartner Bereich Aus- und Fortbildung

 


 

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