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Unterstützung für Familien

 

Frühförderung

Frühförderung bedeutet die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger, behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder bis zum Schuleintrittsalter oder den Eintritt in einen Schulkindergarten. Für Familien mit entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern  wendet sich Frühförderung an Eltern, deren Kinder während der ersten Lebensjahre bei ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Hilfe und Unterstützung brauchen.

Gezielte fachspezifische Förderung umfasst die kindliche Persönlichkeit als Gesamtheit und bezieht sich auf den Alltag des Kindes und auf seine jeweilige Familiensituation. Das bedeutet auch, dass die Fachleute der Frühförderung intensiv mit den Eltern zusammenarbeiten, die als Experten für ihr Kind sehr wichtig sind und ernst genommen werden.

Frühförderung in Baden-Württemberg ist durch eine heterogene Trägervielfalt gekennzeichnet: Es gibt u.a. Interdisziplinäre Frühförderstellen in freier oder kommunaler Trägerschaft (10 davon in Lebenshilfe-Trägerschaft bzw. Mitträgerschaft), Sonderpädagogische Beratungsstellen, Sozialpädiatrische Zentren und niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung.
Als „tragende Säulen“ der Frühförderung in Baden-Württemberg werden die Interdisziplinären Frühförderstellen und Sonderpädagogischen Beratungsstellen bezeichnet. Sie sehen sich gemeinsamen Grundsätzen verpflichtet: Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Interdisziplinarität, Regionalisierung sowie Kooperation und Koordination aller Hilfen sind ihre konzeptionellen Grundlagen. Beide Systeme sind für Eltern und ihre Kinder kostenfrei.

Interdisziplinäre Frühförderstellen können aufgrund ihrer multiprofessionellen Besetzung dem Gebot der interdisziplinären Zusammenarbeit von unterschiedlichen Berufsgruppen wie z.B. Ergotherapie, Logopädie, Medizin, Pädagogik, Physiotherapie, Psychologie oder Sozialarbeit eher Rechnung tragen. Sie sind auch nicht auf bestimmte Behinderungsbilder ausgerichtet wie dies bei den sonderpädagogischen Beratungsstellen der Fall ist. Anders als die vom Land finanzierten Sonderpädagogischen Beratungsstellen ist die Finanzierung der Interdisziplinären Frühförderstellen nicht gleichermaßen gesichert, da es noch keine landeseinheitlichen Regelungen für die Komplexleistung Frühförderung im Sinne der Frühförderungs-Verordnung gem. SGB IX gibt.

Der Landesverband Lebenshilfe bemüht sich intensiv in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden um eine Sicherstellung und Verbesserung der Finanzierung von Interdisziplinärer Frühförderung.

Siehe auch: Frühe Hilfen und Beratung

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Frühförderstellen haben, wenden Sie sich bitte an: nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.

 

Offene Hilfen

Trotz aller bestehender Hilfen wird der größte Teil der Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung immer noch von den Angehörigen selbst geleistet. Die Familien brauchen daher neben Rat und Unterstützung auch ganz praktische Hilfen zur Entlastung im Alltag. Der Anspruch auf Persönlichkeitsentfaltung der Familienmitglieder darf nicht an der Behinderung des Kindes scheitern und langfristig zum Verzicht auf die Verwirklichung eigener Interessen führen. Auch die nicht behinderten Geschwisterkinder sind häufig mit in die familiären Aufgaben eingebunden und kommen mit ihren eigenen Anliegen zu kurz.

Deshalb kommt den Familienunterstützenden Diensten besondere Bedeutung zu: Sie verfügen über qualifizierte Helferinnen und Helfer und bieten die Betreuung geistig behinderter Menschen und eventuell auch nicht behinderter Geschwister für wenige Stunden bis hin zu mehreren Wochen an, teils innerhalb der Familie, teils außerhalb in anderen Räumen und Einrichtungen. Solche zeitweilige Entlastung kann jedem Familienmitglied neue Freiräume eröffnen und die Lebensqualität der ganzen Familie verbessern.

Familienunterstützende Dienste werden in Baden-Württemberg von den Offenen Hilfen angeboten. Leider ist bis heute die Finanzierung der Dienste nur sehr unzufriedenstellend geregelt. Damit die Gebühren für die Familien sich in Grenzen halten, können jedoch häufig Leistungen der Pflegeversicherung oder der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden. Ihr Offene-Hilfe-Dienst vor Ort berät und unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme der Ihnen zustehenden Leistungen.

Wenn Sie Fragen zu den Offenen Hilfen haben, wenden Sie sich an nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.

 

Rat und Hilfe für Familien

In der Adressdatenbank auf Familienratgeber.de finden Sie Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

 

 

 

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