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Unterstützung für Familien
Frühförderung
Frühförderung
bedeutet die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger,
behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder bis zum Schuleintrittsalter
oder den Eintritt in einen Schulkindergarten. Für Familien
mit entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern
wendet sich Frühförderung an Eltern, deren Kinder während
der ersten Lebensjahre bei ihrer körperlichen, kognitiven,
sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Hilfe und Unterstützung
brauchen.
Gezielte
fachspezifische Förderung umfasst die kindliche Persönlichkeit
als Gesamtheit und bezieht sich auf den Alltag des Kindes und
auf seine jeweilige Familiensituation. Das bedeutet auch, dass
die Fachleute der Frühförderung intensiv mit den Eltern
zusammenarbeiten, die als Experten für ihr Kind sehr wichtig
sind und ernst genommen werden.
Frühförderung
in Baden-Württemberg ist durch eine heterogene Trägervielfalt
gekennzeichnet: Es gibt u.a. Interdisziplinäre Frühförderstellen
in freier oder kommunaler Trägerschaft (10 davon in Lebenshilfe-Trägerschaft
bzw. Mitträgerschaft), Sonderpädagogische Beratungsstellen,
Sozialpädiatrische Zentren und niedergelassene Therapeutinnen
und Therapeuten mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung.
Als „tragende Säulen“ der Frühförderung
in Baden-Württemberg werden die Interdisziplinären Frühförderstellen
und Sonderpädagogischen Beratungsstellen bezeichnet. Sie
sehen sich gemeinsamen Grundsätzen verpflichtet: Ganzheitlichkeit,
Familienorientierung, Interdisziplinarität, Regionalisierung
sowie Kooperation und Koordination aller Hilfen sind ihre konzeptionellen
Grundlagen. Beide Systeme sind für Eltern und ihre Kinder
kostenfrei.
Interdisziplinäre
Frühförderstellen können aufgrund ihrer multiprofessionellen
Besetzung dem Gebot der interdisziplinären Zusammenarbeit
von unterschiedlichen Berufsgruppen wie z.B. Ergotherapie, Logopädie,
Medizin, Pädagogik, Physiotherapie, Psychologie oder Sozialarbeit
eher Rechnung tragen. Sie sind auch nicht auf bestimmte Behinderungsbilder
ausgerichtet wie dies bei den sonderpädagogischen Beratungsstellen
der Fall ist. Anders als die vom Land finanzierten Sonderpädagogischen
Beratungsstellen ist die Finanzierung der Interdisziplinären
Frühförderstellen nicht gleichermaßen gesichert,
da es noch keine landeseinheitlichen Regelungen für die Komplexleistung
Frühförderung im Sinne der Frühförderungs-Verordnung
gem. SGB IX gibt.
Der
Landesverband Lebenshilfe bemüht sich intensiv in Zusammenarbeit
mit anderen Verbänden um eine Sicherstellung und Verbesserung
der Finanzierung von Interdisziplinärer Frühförderung.
Siehe
auch: Frühe Hilfen und
Beratung
Wenn
Sie Fragen zur Arbeit der Frühförderstellen haben, wenden
Sie sich bitte an: nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.
Offene Hilfen
Trotz
aller bestehender Hilfen wird der größte Teil der Begleitung,
Betreuung und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung immer
noch von den Angehörigen selbst geleistet. Die Familien brauchen
daher neben Rat und Unterstützung auch ganz praktische Hilfen
zur Entlastung im Alltag. Der Anspruch auf Persönlichkeitsentfaltung
der Familienmitglieder darf nicht an der Behinderung des Kindes
scheitern und langfristig zum Verzicht auf die Verwirklichung
eigener Interessen führen. Auch die nicht behinderten Geschwisterkinder
sind häufig mit in die familiären Aufgaben eingebunden
und kommen mit ihren eigenen Anliegen zu kurz.
Deshalb
kommt den Familienunterstützenden Diensten besondere Bedeutung
zu: Sie verfügen über qualifizierte Helferinnen und
Helfer und bieten die Betreuung geistig behinderter Menschen und
eventuell auch nicht behinderter Geschwister für wenige Stunden
bis hin zu mehreren Wochen an, teils innerhalb der Familie, teils
außerhalb in anderen Räumen und Einrichtungen. Solche
zeitweilige Entlastung kann jedem Familienmitglied neue Freiräume
eröffnen und die Lebensqualität der ganzen Familie verbessern.
Familienunterstützende
Dienste werden in Baden-Württemberg von den Offenen
Hilfen angeboten. Leider ist bis heute die Finanzierung der
Dienste nur sehr unzufriedenstellend geregelt. Damit die Gebühren
für die Familien sich in Grenzen halten, können jedoch
häufig Leistungen der Pflegeversicherung oder der Eingliederungshilfe
in Anspruch genommen werden. Ihr Offene-Hilfe-Dienst vor Ort berät
und unterstützt Sie bei der Inanspruchnahme der Ihnen zustehenden
Leistungen.
Wenn
Sie Fragen zu den Offenen Hilfen haben, wenden Sie sich an nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.
Rat
und Hilfe für Familien
In der Adressdatenbank
auf Familienratgeber.de
finden Sie Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit
Behinderung und ihre Angehörigen.
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