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Frühförderung
Frühförderung
bedeutet die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger,
behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder bis zum Schuleintrittsalter
oder den Eintritt in einen Schulkindergarten. Für Familien
mit entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern
wendet sich Frühförderung an Eltern, deren Kinder während
der ersten Lebensjahre bei ihrer körperlichen, kognitiven,
sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Hilfe und Unterstützung
brauchen.
Gezielte
fachspezifische Förderung umfasst die kindliche Persönlichkeit
als Gesamtheit und bezieht sich auf den Alltag des Kindes und
auf seine jeweilige Familiensituation. Das bedeutet auch, dass
die Fachleute der Frühförderung intensiv mit den Eltern
zusammenarbeiten, die als Experten für ihr Kind sehr wichtig
sind und ernst genommen werden.
Frühförderung
in Baden-Württemberg ist durch eine heterogene Trägervielfalt
gekennzeichnet: Es gibt u.a. Interdisziplinäre Frühförderstellen
in freier oder kommunaler Trägerschaft (10 davon in Lebenshilfe-Trägerschaft
bzw. Mitträgerschaft), Sonderpädagogische Beratungsstellen,
Sozialpädiatrische Zentren und niedergelassene Therapeutinnen
und Therapeuten mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung.
Als „tragende Säulen“ der Frühförderung
in Baden-Württemberg werden die Interdisziplinären Frühförderstellen
und Sonderpädagogischen Beratungsstellen bezeichnet. Sie
sehen sich gemeinsamen Grundsätzen verpflichtet: Ganzheitlichkeit,
Familienorientierung, Interdisziplinarität, Regionalisierung
sowie Kooperation und Koordination aller Hilfen sind ihre konzeptionellen
Grundlagen. Beide Systeme sind für Eltern und ihre Kinder
kostenfrei.
Interdisziplinäre
Frühförderstellen können aufgrund ihrer multiprofessionellen
Besetzung dem Gebot der interdisziplinären Zusammenarbeit
von unterschiedlichen Berufsgruppen wie z.B. Ergotherapie, Logopädie,
Medizin, Pädagogik, Physiotherapie, Psychologie oder Sozialarbeit
eher Rechnung tragen. Sie sind auch nicht auf bestimmte Behinderungsbilder
ausgerichtet wie dies bei den sonderpädagogischen Beratungsstellen
der Fall ist. Anders als die vom Land finanzierten Sonderpädagogischen
Beratungsstellen ist die Finanzierung der Interdisziplinären
Frühförderstellen nicht gleichermaßen gesichert,
da es noch keine landeseinheitlichen Regelungen für die Komplexleistung
Frühförderung im Sinne der Frühförderungs-Verordnung
gem. SGB IX gibt.
Der
Landesverband Lebenshilfe bemüht sich intensiv in Zusammenarbeit
mit anderen Verbänden um eine Sicherstellung und Verbesserung
der Finanzierung von Interdisziplinärer Frühförderung.
Siehe
auch: Frühe Hilfen und Beratung.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Wenn
Sie Fragen zur Arbeit der Frühförderstellen haben, wenden
Sie sich bitte an: nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.
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