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Frühförderung

Frühförderung bedeutet die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger, behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder bis zum Schuleintrittsalter oder den Eintritt in einen Schulkindergarten. Für Familien mit entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern  wendet sich Frühförderung an Eltern, deren Kinder während der ersten Lebensjahre bei ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Hilfe und Unterstützung brauchen.

Gezielte fachspezifische Förderung umfasst die kindliche Persönlichkeit als Gesamtheit und bezieht sich auf den Alltag des Kindes und auf seine jeweilige Familiensituation. Das bedeutet auch, dass die Fachleute der Frühförderung intensiv mit den Eltern zusammenarbeiten, die als Experten für ihr Kind sehr wichtig sind und ernst genommen werden.

Frühförderung in Baden-Württemberg ist durch eine heterogene Trägervielfalt gekennzeichnet: Es gibt u.a. Interdisziplinäre Frühförderstellen in freier oder kommunaler Trägerschaft (10 davon in Lebenshilfe-Trägerschaft bzw. Mitträgerschaft), Sonderpädagogische Beratungsstellen, Sozialpädiatrische Zentren und niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung.
Als „tragende Säulen“ der Frühförderung in Baden-Württemberg werden die Interdisziplinären Frühförderstellen und Sonderpädagogischen Beratungsstellen bezeichnet. Sie sehen sich gemeinsamen Grundsätzen verpflichtet: Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Interdisziplinarität, Regionalisierung sowie Kooperation und Koordination aller Hilfen sind ihre konzeptionellen Grundlagen. Beide Systeme sind für Eltern und ihre Kinder kostenfrei.

Interdisziplinäre Frühförderstellen können aufgrund ihrer multiprofessionellen Besetzung dem Gebot der interdisziplinären Zusammenarbeit von unterschiedlichen Berufsgruppen wie z.B. Ergotherapie, Logopädie, Medizin, Pädagogik, Physiotherapie, Psychologie oder Sozialarbeit eher Rechnung tragen. Sie sind auch nicht auf bestimmte Behinderungsbilder ausgerichtet wie dies bei den sonderpädagogischen Beratungsstellen der Fall ist. Anders als die vom Land finanzierten Sonderpädagogischen Beratungsstellen ist die Finanzierung der Interdisziplinären Frühförderstellen nicht gleichermaßen gesichert, da es noch keine landeseinheitlichen Regelungen für die Komplexleistung Frühförderung im Sinne der Frühförderungs-Verordnung gem. SGB IX gibt.

Der Landesverband Lebenshilfe bemüht sich intensiv in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden um eine Sicherstellung und Verbesserung der Finanzierung von Interdisziplinärer Frühförderung.

Siehe auch: Frühe Hilfen und Beratung.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Frühförderstellen haben, wenden Sie sich bitte an: nora.burchartz@lebenshilfe-bw.de.



 

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