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Aktuelle Infos zum Thema Recht
Bitte
beachten Sie:
1. Wir bitten um Verständnis, dass wir rechtliche
Fragen, die uns per eMail erreichen, nicht beantworten können.
Mitglieder der Lebenshilfe in Baden-Württemberg können
eine Rechtsberatung per Telefon oder an Sprechtagen in Anspruch
nehmen. Bitte fragen Sie über Ihre Orts-/Kreisvereinigung
nach.
2. Für die Rechtstipps, die wir für die Mitglieder
der Lebenshilfe erarbeitet haben, können wir keine Gewähr
übernehmen.
3. Musterwidersprüche bzw. -einsprüche beziehen
sich grundsätzlich auf bestimmte Fallkonstellationen. Bitte
prüfen Sie genau, ob diese Fallkonstellation auf Ihre Situation
zutrifft.
Eine
unendliche Geschichte:
Bundesfinanzgerichtshofs entscheidet über die Abzweigung des Kindergeldes
durch den Sozialhilfeträger bei vollstationärer Unterbringung des
behinderten Kindes
Urteil
des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zur
Verhinderungspflege im Ausland
Bundessozialgericht
bestätigt die bedarfsmindernde Anrechnung des
Werkstattmittagessens auf den Regelsatz der Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung/Anrechnung von
Kindergeld/Nachzahlung 2003 - 2004 - Entscheidung des
Bundessozialgerichts vom 16.10.2007
Kürzung
Barbetrag / Heilemann-Landkreistag
Endlich
erreicht: Sozialhilfeträger in Baden-Württemberg verzichten
gegenüber Eltern auf die Heranziehung von 26,00 Euro
Unterhaltsbeitrag bei Werkstattbesuch oder bei Besuch in Förder-
und Betreuungsgruppen ihrer Kinder
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