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Aktuelle Infos zum Thema Recht

 

Bitte beachten Sie:


1. Wir bitten um Verständnis, dass wir rechtliche Fragen, die uns per eMail erreichen, nicht beantworten können. Mitglieder der Lebenshilfe in Baden-Württemberg können eine Rechtsberatung per Telefon oder an Sprechtagen in Anspruch nehmen. Bitte fragen Sie über Ihre Orts-/Kreisvereinigung nach.

2. Für die Rechtstipps, die wir für die Mitglieder der Lebenshilfe erarbeitet haben, können wir keine Gewähr übernehmen.

3. Musterwidersprüche bzw. -einsprüche beziehen sich grundsätzlich auf bestimmte Fallkonstellationen. Bitte prüfen Sie genau, ob diese Fallkonstellation auf Ihre Situation zutrifft.

 

Eine unendliche Geschichte:
Bundesfinanzgerichtshofs entscheidet über die Abzweigung des Kindergeldes durch den Sozialhilfeträger bei vollstationärer Unterbringung des behinderten Kindes

Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zur Verhinderungspflege im Ausland

Bundessozialgericht bestätigt die bedarfsmindernde Anrechnung des Werkstattmittagessens auf den Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung/Anrechnung von Kindergeld/Nachzahlung 2003 - 2004 - Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.10.2007

Kürzung Barbetrag / Heilemann-Landkreistag

Endlich erreicht: Sozialhilfeträger in Baden-Württemberg verzichten gegenüber Eltern auf die Heranziehung von 26,00 Euro Unterhaltsbeitrag bei Werkstattbesuch oder bei Besuch in Förder- und Betreuungsgruppen ihrer Kinder


 

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