1. In der Lebenshilfe gilt
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Dieser Satz steht auch im Grund-Gesetz von Deutschland.
Seit über 50 Jahren setzt sich die Lebenshilfe
für die Rechte und die Interessen von
Menschen mit Behinderung ein.

In der Lebenshilfe gilt:
- Das Grund-Gesetz von Deutschland,
- die Behinderten-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen,
- das Grundsatz-Programm der Bundesvereinigung Lebenshilfe,
- die Satzung vom Landesverband Lebenshilfe.

2. Die Lebenshilfe steht für
- Menschen mit Behinderung, damit sie sich selbst für ihre Rechte
und ihre Interessen einsetzen. - Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung.
- Ehrenamt und Experten sowie Förderer und Partner.
Es gibt viele Menschen, die die Arbeit der Lebenshilfe gut finden
und sie unterstützen.

Hauptamtliche Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten.
In der Lebenshilfe arbeiten viele Menschen.
Zum Beispiel:
- Im Kinder-Garten.
- In den Offenen Hilfen.
- Im Wohn-Bereich.
- In der Werkstatt.

3. Lebenshilfe ist vor Ort
Sozialraum-Orientierung und Regionalität:
- Die Lebenshilfe setzt sich für die Interessen ihrer Mitglieder vor Ort ein.
- Vor Ort sollen sich viele Menschen mit und ohne Behinderung
begegnen und zusammenarbeiten.

4. Mitglieder im Landesverband
Mitglieder im Landesverband Lebenshilfe sind:
- Die Lebenshilfen vor Ort.
- Organisationen, die die Ziele der Lebenshilfe unterstützen.

5. Ziele der Lebenshilfe
Teilhabe:
- Der Landesverband Lebenshilfe setzt sich dafür ein,
dass Menschen mit Behinderung überall dabei sein können. - Menschen mit Behinderung sollen überall
die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben,
wie Menschen ohne Behinderung.

Politik und Öffentlichkeits-Arbeit:
- Der Landesverband Lebenshilfe setzt sich in der Politik ein.
Der Landesverband Lebenshilfe vertritt die Interessen von
- Menschen mit Behinderung.
- Eltern und Angehörigen.
- Lebenshilfen vor Ort in der Öffentlichkeit.

6. Aufgaben des Landesverbandes
Der Landesverband Lebenshilfe
- informiert, unterstützt und berät seine Mitglieder,
- gibt Ideen und Vorstellungen an seine Mitglieder weiter,
- geht auf Vorschläge und Fragen seiner Mitglieder ein.

7. Zusammenarbeit im Landesverband
Im Landesverband Lebenshilfe
- arbeiten alle Menschen gut zusammen,
- sprechen alle Menschen direkt miteinander,
- treffen alle gemeinsame Entscheidungen.
Dafür gibt es zum Beispiel:
– den Vorstand
– Beiräte
– Ausschüsse - bilden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig fort,
- wird sparsam mit Geld umgegangen.
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Haben Sie Fragen?
Sie können uns anrufen.
Telefon-Nummer:
07 11 25 58 90
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
E-Mail:
info@lebenshilfe-bw.de