Inklusives Wahlrecht in Deutschland
Deutschland ist eine Demokratie.
Demokratie bedeutet:
Die Bürger in Deutschland bestimmen mit.
Manche Menschen mit Behinderung haben einen
gesetzlichen Betreuer.
Der gesetzliche Betreuer kümmert sich manchmal
um alle Angelegenheiten.
Zum Beispiel um:
- Briefe
- Geld
Früher durften Menschen mit einem solchen gesetzlichen Betreuer nicht wählen.
Zum Beispiel bei der Bundestags-Wahl.
Im März 2019 hat der Bundestag beschlossen:
- Alle Menschen mit Behinderung dürfen ab dem 1. Juli 2019 wählen.
Dabei ist es egal: - Ob sie einen gesetzlichen Betreuer haben oder nicht.
- Das gilt für Wahlen
die ganz Deutschland betreffen.
Zum Beispiel bei der Bundestags-Wahl. - Das Gesetz gilt ab dem 1. Juli 2019.
Inklusives Wahlrecht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es eigene Gesetze.
Die Politiker in Baden-Württemberg
haben beschlossen:
- Alle Menschen mit Behinderung dürfen wählen. Zum Beispiel bei den:
- Kommunal-Wahlen im Mai 2019.
- Das Wahlrecht ist aber nur bis Herbst 2021 gültig.
Die Politiker in Baden-Württemberg entscheiden danach nochmal.
Die Lebenshilfe Baden-Württemberg
hat sich für das inklusive Wahlrecht eingesetzt.
Wir freuen uns über das Wahlrecht
für alle Menschen mit Behinderung.
Aber wir fordern:
- Das Wahlrecht soll für immer gültig sein.
Wir haben einen Brief an die Politiker geschrieben:
Durch einen Klick auf das Bild können Sie
den Brief dazu lesen.
Achtung:
Der Brief ist in Alltags-Sprache.