Empfehlungen für die Koalitionsverhandlungen
08. Mai 2026Aus Sicht des Landesverbandes Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V.
Die Koalitionspartner verpflichten sich, Baden-Württemberg zu einem inklusiven, barrierefreien und menschenrechtsorientierten Land weiterzuentwickeln. Die UN-Behindertenrechtskonvention bildet die Grundlage für das gesamte Regierungshandeln. Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können, Barrieren – physisch, digital, sozial und institutionell – konsequent abgebaut werden und inklusive Strukturen selbstverständlich sind.
1. Inklusive Landesregierung
Die Landesregierung verankert Inklusion als eines ihrer grundlegenden Leitprinzipien und stellt sie als verbindliche Querschnittsaufgabe in allen Ministerien sicher. Der Landesaktionsplan wird mit klar definierten Zielen, Zeitplänen und überprüfbaren Indikatoren konsequent fortgeschrieben. Ein unabhängiges Monitoring gewährleistet die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung. Der Landesbehindertenbeirat erhält erweiterte Beteiligungsrechte und wird frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Ebenso werden Verbände der Eingliederungshilfe angemessen in Verfahren beteiligt. Das Ressort der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wird finanziell und strukturell gestärkt, um dieser zentralen Aufgabe gerecht zu werden.
2. Bildung und Betreuung für alle
Die Koalition stärkt das Recht auf inklusive Bildung und Ganztagesbetreuung. Die Kindertageseinrichtungen und Schulen werden mit multiprofessionellen Teams, Assistenzkräften und barrierefreier Infrastruktur ausgestattet. Sonderpädagogische Expertise wird vor Ort strukturell und dauerhaft in die Regelschulen integriert. Hochschulen und berufliche Bildungseinrichtungen entwickeln verbindliche Inklusionsstrategien, stellen barrierefreie digitale Systeme bereit und bauen inklusive Ausbildungsplätze systematisch aus.
3. Arbeit und Wirtschaft
Die öffentliche Verwaltung erhöht die Beschäftigungs- und Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderungen. Sie erleichtert Arbeitgebern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch konsequenten Bürokratieabbau und stellt eine bedarfsorientierte, dauerhaft verfügbare Unterstützung sicher. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung Ausbildungs- oder Arbeitsplätze anbieten, werden gezielt und verlässlich gestärkt.
4. Gesundheit und Pflege
Die Gesundheitsversorgung wird umfassend barrierefrei – baulich, kommunikativ und digital. Krankenhäuser und Arztpraxen erhalten verbindliche Standards zur Barrierefreiheit. Gesundheitslots*innen unterstützen Menschen mit Behinderungen verlässlich bei der Orientierung im Gesundheitssystem. In der Pflege werden Eltern und Angehörige unbürokratisch entlastet, das Land fördert aktiv den bedarfsdeckenden Ausbau des Kurzzeitwohnens für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
5. Wohnen und selbstbestimmtes Leben
Die Landesregierung fördert barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum und inklusive Wohnkonzepte auch für Menschen mit hohem Pflege- und Teilhabebedarf. Innovative Wohnformen werden gezielt gefördert und Menschen mit Behinderung werden in ihrer Selbstbestimmung durch qualifizierte Assistenz verlässlich unterstützt.
6. Mobilität und Infrastruktur
Der ÖPNV wird landesweit barrierefrei ausgebaut. Neubauten und Sanierungen öffentlicher Gebäude müssen Barrierefreiheit zwingend herstellen. Digitale Mobilitätsangebote werden vollständig barrierefrei bereitgestellt.
7. Kultur, Sport und Freizeit
Kulturelle Einrichtungen und Sportstätten werden barrierefrei gestaltet. Alle Angebote in Kultur, Sport und Freizeit werden für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht. Die Landesregierung stellt hierfür Mittel zur Verfügung. Vereine und Verbände werden mit verlässlichen finanziellen Budgets ausgestattet, damit sie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und offene, inklusive und bedarfsgerechte Angebote für alle Menschen gestalten können.
8. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Die Landesregierung entwickelt ein umfassendes Schutzkonzept für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum. Diesem Schutzauftrag folgend setzt sich die Landesregierung für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen ein.
9. Digitalisierung
Digitale Barrierefreiheit wird auf allen Landesportalen verbindlich gewährleistet. Das Land fördert gezielt barrierefreie KI-Lösungen und Assistenztechnologien. Menschen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf erhalten durch Angebote der digitalen Teilhabe einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlicher Partizipation.
10. Finanzierung und Monitoring
Alle Maßnahmen werden durch eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung abgesichert. Bestehende Angebote werden evaluiert, Projektförderungen werden verstetigt und schneller in institutionelle Förderung überführt. Langfristig werden so bürokratische Prozesse vereinfacht und Kosten gesenkt. Dabei wird gewährleistet, dass Leistungen der Eingliederungshilfe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention finanziert werden. Ein eingesetztes Monitoring berichtet der Öffentlichkeit und der Landesregierung transparent über Fortschritte und Herausforderungen.
11. Unterstützung der Selbsthilfe-Organisationen
Die Landesregierung fördert Verbände, Vereinigungen und Organisationen, die Menschen mit Behinderungen eine starke und unabhängige Interessenvertretung ermöglichen, dauerhaft und institutionell. Sie stärkt damit deren wichtigen und unverzichtbaren gesellschaftlich-sozialen Beitrag.
12. Finanzierung der Betreuungsvereine
Die Landesregierung sorgt für eine dauerhafte, auskömmliche und planbare Finanzierung der Betreuungsvereine. Sie schafft einen Ausgleich der Haushaltsüberschreitung für 2026 durch eine Erhöhung des Budgets oder Übernahme durch das Justizministerium und stellt so Planungssicherheit und Liquidität sicher.
Landesverband Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V. – März 2026