Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
08. Mai 202618.03.2026
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit über 65 Jahren als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung und ihre Familien ein. In knapp 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4.500 Diensten und Einrichtungen der Lebenshilfe sind etwa 112.000 Mitglieder aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland.
I. Einführung
Unter dem Titel: „Welche Lehren ziehen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aus der Corona-Pandemie?" hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. bereits im Jahr 2020 Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und teilweise auch der örtlichen Ebene, Hinweise zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie aus Sicht der Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien an die Hand gegeben. Sie hat hierfür im Sommer 2020 den Rat behinderter Menschen, den Bundeselternrat und die Ausschüsse Kindheit und Jugend, Arbeit sowie Wohnen und Soziale Teilhabe befragt: Welche Lehren ziehen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aus der Corona-Pandemie?
II. Zur Positionierung: Welche Lehren ziehen Menschen mit Behinderung und Ihre Familien aus der Corona-Pandemie
Auf Grundlage der Erfahrungen von Menschen mit Behinderung, ihren Familien und Unterstützer*innen hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. formuliert, was bezogen auf eine Pandemie für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung und ihre Familien wichtig ist. Auch die Landesverbände der Lebenshilfe haben teilweise ähnliche Erfahrungen zusammengetragen und Forderungen formuliert, die dieses Papier ergänzt hatten. Als aktuelle Stellungnahme für das nichtöffentliche Fachgespräch am 19. März 2026 wurden die damals, inmitten der Corona-Pandemie erhobenen Beobachtungen und Forderungen, um Ergebnisse aus Studien zu den Konsequenzen der Corona-Pandemie sowie um einen Rückblick mit Abstand ergänzt.
1. Menschen mit Behinderung und ihre Familien waren in besonderer Weise betroffen
Die Corona-Krise stellte Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen sowie ihre Familien ebenso wie alle Bürger*innen weltweit vor noch nie gekannte Herausforderungen. Gleichzeitig machten gerade Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in dieser Krise die schmerzliche Erfahrung, dass Inklusion – also die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung – in unserer Gesellschaft noch längst nicht fest verankert ist.
Es zeigte sich, dass die Belange von Menschen mit Behinderung, insbesondere bei den gesetzgeberischen Maßnahmen zur Prävention der Infektion und zur Bekämpfung der Corona-Folgen, nicht (selbstverständlich) mitgedacht wurden, obgleich sich die Herausforderungen bezüglich des Umgangs mit der Pandemie für Menschen mit Behinderung und ihre Familien in besonderer Weise zuspitzten: Zum einen sind sie teilweise besonderen Risiken ausgesetzt, da sie teils wegen bestehender Vorerkrankungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe haben. Zum anderen können sie präventive Maßnahmen – wie Abstandhalten – oft schwieriger umsetzen, da sie häufig auch auf körpernahe Unterstützung angewiesen sind.
Des Weiteren sind Menschen mit Behinderung ohnehin stärker von Ausgrenzung und Isolation bedroht, so dass Einsamkeit unter den Maßnahmen der Infektionsprävention weiter zunahm. Dies galt in der Zeit der Schließung von Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesstätten, insbesondere bei Menschen, die ambulant betreut wohnen (vergleiche Seite 287 in Habermann-Horstmeier 2023: Die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung in der COVID-19-Pandemie Risikofaktoren, Problembereiche, Maßnahmen im Bundesgesundheitsblatt sowie Seite 218 in Böing/Schäper 2022: Auswirkungen der Pandemie auf die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung).
Damit waren die Menschen mit Behinderung einerseits von der Pandemie mit der Unsicherheit und teilweise großen Ängsten massiv belastet und sprechen auch heute noch von ihrer Angst in dieser extrem schwierigen Zeit. Andererseits nahmen ihnen die Maßnahmen zur Infektionsprävention häufig Kontakte zu ihren Familien, ihrem sozialen Netzwerk und damit ihre soziale Teilhabe. Somit entfielen auch Möglichkeiten, die Ängste zu kompensieren. Damit war die Zeit der Pandemie für viele Menschen mit Behinderung unerträglich.
Auch für die Familien, besonders auch für Eltern und Geschwister, waren die Anforderungen bei der Betreuung ihrer Angehörigen mit Behinderung, egal in welchem Alter, immens: Die Unterstützungsmaßnahmen sind teilweise komplett weggefallen und es mussten zumeist die Betreuung und das eigene (Berufs-)Leben unter größten Schwierigkeiten zusammengebracht werden. Gerade für Alleinerziehende war dies häufig nicht zu schaffen.
Innerhalb weniger Tage wurden der „Lockdown" und die Kontaktbeschränkungen verkündet und im ganzen Land umgesetzt. Menschen mit Behinderung konnten nicht mehr in Kindergärten und Schulen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder in Tagesförderstätten gehen. Es gab nur Notgruppen für die Menschen, bei denen eine Betreuung unabdingbar war, zum Beispiel, weil Angehörige als Pflegekräfte im Gesundheitssystem arbeiten.
Für ihre Familien hieß das, Angehörige entweder rund um die Uhr zu betreuen und zu versorgen oder sie für Monate überhaupt nicht mehr zu sehen, wenn sie beispielsweise in einer gemeinsamen Wohnform leben, die teilweise die Besuchsmöglichkeiten komplett untersagten.
Auch die sukzessive Öffnung von Angeboten für Menschen mit Behinderung war von Unsicherheiten begleitet: Wie konnte in Schulen, Tagesförderstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung einerseits der Betrieb wieder aufgenommen werden, wie das durch Landesregelungen allerorten vorgesehen war, und andererseits die Infektionsprävention fortgeführt werden. Hierbei ist gerade auch die Einhaltung von Hygienekonzepten für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und mehrfacher Behinderung nicht einfach.
Auch die Umsetzung von Quarantänezeiten, zum Beispiel für Nutzer*innen und Mitarbeitende von gemeinschaftlichen Wohnformen, in denen Infektionen aufgetreten sind, war eine große Herausforderung.
Wichtig ist zudem, inklusive Angebote nicht aus dem Auge zu verlieren: So wurden beispielsweise aus Gründen der Infektionsprävention Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung vom Unterricht in inklusiven Schulen ausgeschlossen, was ihnen gleichermaßen Bildung wie Teilhabe nahm. Auch wurde in ambulanten Wohnformen teilweise die persönliche Betreuung vollständig eingestellt, was teilweise zu erheblicher Einsamkeit und psychischer Beeinträchtigung führte. Gerade in der Herausforderung der Pandemie: Eine nie erlebte Situation der Unsicherheit zu bewältigen.
Eine besondere Rolle spielen hierbei auch sozioökonomische Faktoren, da die Pandemie wie ein Brennglas wirkte und soziale Ungleichheit verschärfte sowie die Mängel und Lücken im bisherigen System der Begleitung von Menschen mit Behinderung überdeutlich zutage traten (vergleiche Seite 218 folgende in Böing/Schäper 2023).
Damit Menschen mit Behinderung und ihre Familien in gesellschaftlichen Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie gleichberechtigt mit Anderen berücksichtigt werden, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe bei allen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung oder Begleitung einer Epi- oder Pandemie zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben und sie gegebenenfalls anzupassen und zu ergänzen, um den spezifischen Bedarfen gerecht zu werden.
Die über Jahrzehnte mühsam erreichte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung darf in Epi- oder Pandemien nicht vollständig in Frage gestellt werden.
2. Die Situation von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Pandemie systematisch erheben und wissenschaftlich auswerten
Um einer erneuten Epi- oder Pandemie vorbereitet entgegenzutreten, ist es erforderlich, die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien aus der Corona-Pandemie systematisch zu erheben, auszuwerten und wissenschaftlich zu evaluieren. Daher begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. die zahlreichen Forschungsvorhaben, die die Situation von Menschen mit Behinderung beleuchten.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. fordert, dass die Ergebnisse dieser Forschungsprojekte bei weiteren Maßnahmen und Regelungen für einen geeigneten Infektionsschutz und eine geeignete Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ihren Familien die Grundlage bilden.
III. Forderungen an die Politik auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene im Einzelnen
1. „Vergesst uns nicht!" (Zitat einer Bewohnerin einer Wohnstätte in Hannover)
Bei gesetzlichen Regelungen und der Umsetzung von allgemeinen Präventionsmaßnahmen in zukünftigen Epi- oder Pandemien sowie Krisensituationen, müssen die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen berücksichtigt werden. Denn es geht dabei darum, die gesamte Gesellschaft unter Berücksichtigung vulnerabler, also schutzbedürftiger Personen, vor Infektionen und den damit einhergehenden Risiken zu schützen. Auch wenn die Risiken insgesamt betrachtet höher sind, ist es nicht gerechtfertigt, alle Menschen mit geistiger Behinderung automatisch zur Risikogruppe zu erklären, es bedarf vielmehr einer differenzierten Betrachtung individueller Risikofaktoren und Rahmenbedingungen, die in Wechselwirkung miteinander das Ausmaß der Schutzbedürftigkeit ergeben (vergleiche Seite 286 in Habermann-Horstmeier 2023).
Für die Entwicklung und Umsetzung der notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für diesen Personenkreis ist der Dialog mit Verbänden von Menschen mit Behinderung und der Behindertenhilfe eine wichtige Grundlage. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sind als Expert*innen in eigener Sache ebenso wie ihre Verbände bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Insbesondere sollen Gremien von Menschen mit Behinderung, wie Behindertenbeiräte, Werkstatt- oder Wohnbeiräte, bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten und Krisenplänen beteiligt werden.
Auch im Nationalen Pandemieplan sollten über Vorsorgekonzepte für vulnerable Gruppen einerseits die Belange von Menschen mit Behinderung in ihrer Heterogenität berücksichtigt werden, andererseits sie und ihre Verbände beteiligt und strukturell verankert werden.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. fordert Politiker*innen auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene, wie auch das öffentliche Gesundheitswesen auf, das individuelle Risiko der jeweiligen Person zu berücksichtigen, um weder das allgemein erhöhte Risiko zu negieren noch eine unzutreffende pauschale Zuordnung aller zur Risikogruppe vorzunehmen.
Bei zukünftigen Maßnahmen zur großflächigen Infektionsprävention und -bekämpfung sind Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Verbände zu beteiligen. Hierbei sollen sowohl bestehende Beteiligungsformate wie Behindertenbeiräte, Werkstatt- oder Wohnbeiräte ausdrücklich dafür genutzt werden, die Beteiligung sicherzustellen, als auch in Krisenstäben eine Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und Verbänden von Anfang an verankert werden.
2. Barrierefreie Informationen
In einer Epi- oder Pandemie sind Informationen zum Infektionsgeschehen, zu Präventionsmaßnahmen und konkreten Regelungen für alle von entscheidender Bedeutung, daher müssen sie auch für alle Menschen zugänglich sein. Dabei hat sich gezeigt, dass bei Menschen mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen Schwierigkeiten in der Aufnahme spezifischer Gesundheitsinformationen häufig gepaart mit psychischen Belastungen auftreten (vergleiche Seite 18 in Rathmann 2023, Gesundheitskompetenz und psychische Gesundheit von Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung in Zeiten der Corona-Pandemie), was die Notwendigkeit leicht zugänglicher Informationen unterstreicht.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. fordert daher von Behörden der Bundes-, Landes- oder örtlichen Ebene sowie auch beispielsweise vom Robert Koch-Institut, dass in einer Epi- oder Pandemie alle aktuellen relevanten (Gesundheits-)Informationen zeitgleich auch in barrierefreier Form (Gebärdensprache, Brailleschrift, einfache und Leichte Sprache) leicht auffindbar zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Notfall-Apps und Kommunikationskanäle, die in Krisensituationen zum Einsatz kommen.
Überdies fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. die lokalen Gesundheitsämter auf, konkrete Ansprechpartner*innen für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Leistungserbringer zu benennen.
Auch die Informationen zur Nutzung von Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten, wie zum Beispiel Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, müssen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien zeitnah zur Verfügung stehen.
Bestehende Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Anbietern, Bewohner*innen und Angehörigen sollten zeitnah behoben werden, um eine reibungsfreie Information und Verständigung für gegebenenfalls kurzfristig erforderliche Epi- beziehungsweise Pandemie-bedingte Maßnahmen sicherzustellen.
3. Umgang mit Risikopersonen
Selbstverständlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Risikopersonen umfassend vor Infektionen zu schützen. Menschen allerdings aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe zu erklären, ist nicht zielführend. Vielmehr müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das individuelle Risiko der jeweiligen Person berücksichtigen und eine größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Nur so kann eine soziale und strukturelle Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung weitestgehend vermieden werden (vergleiche Böing/Schäper 2023).
Die Regelungen in der Corona-Pandemie setzten – gerade zu Beginn – häufig Menschen mit Behinderung Bewohner*innen von Altenpflegeeinrichtungen gleich. Diese Gleichsetzung verkennt die Unterschiede der Personengruppen und auch der verschiedenen Wohnformen sowie ihre rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich häufig grundsätzlich unterscheiden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. appelliert daher insbesondere an den Gesetzgeber von Bund und Ländern in zukünftigen Epi- und Pandemien für den Infektionsschutz differenzierte Regelungen zu treffen, die die spezifischen Lebenslagen von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Auch die Testung von Menschen mit Behinderung, ihrer Angehörigen sowie der Mitarbeiter*innen der Leistungserbringer zur Vermeidung einer oft kaum umzusetzenden Quarantäne sollte zukünftig bundeseinheitlich geregelt werden. Hierzu gehört auch eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, ihre Familien sowie Mitarbeitende, sich bereits präventiv, ohne das Vorliegen von Symptomen, auf Kosten der Krankenkasse testen zu lassen, um Maßnahmen der Quarantäne so weit wie möglich zu vermeiden.
Daher fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. die Gesundheitsministerkonferenz auf, in zukünftigen Epi- und Pandemien bundeseinheitliche Regelungen zur Testung auf Vorliegen einer Infektion auch als präventive Tests zu erlassen.
4. Auswirkungen auf die Teilhabe und auf die Beziehungen von Menschen beachten
Durch die Schließung von Kindertagesstätten, Schulen, Tagesstätten und Werkstätten sowie Besuchsverbote in Wohneinrichtungen wurde die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung erheblich eingeschränkt sowie die Beziehung zu Vertrauenspersonen durch die Besuchsverbote massiv belastet. Dies ist gerade deshalb so gravierend, weil Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung häufig wenig Möglichkeiten haben, der eingeschränkten Teilhabe etwas entgegenzusetzen und gleichzeitig häufig nicht nachvollziehen konnten, was geschehen ist. Dies hat in der aktuellen Situation neben einer deutlich gesteigerten sozialen Isolation und Einsamkeit gerade bei ambulant unterstützten Menschen mit Behinderung zu erheblichen psychischen Belastungen geführt, die auch nach Ende der Pandemie fortbestanden.
Auch war es nicht immer möglich, Beeinträchtigungen der Entwicklung, der Mobilität oder anderer Fähigkeiten wieder aufzuholen, die bezogen auf alltagspraktische Fähigkeiten bei jedemr zweiten Bewohnerin einer gemeinschaftlichen Wohnform auftraten (vergleiche Bösebeck 2024: The social, psychological, and physical impact of COVID-19 restrictions for institutionalized adults with intellectual and developmental disabilities).
Daher sollte die Schließung von Einrichtungen der Förderung und Bildung sowie Tagesbeschäftigung wie Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Schulen, Tages- und Werkstätten sowie Besuchsverbote in gemeinschaftlichen Wohnformen als ultima ratio der Infektionsprävention angesehen werden. Vorrangig sollten flexible Lösungen gesucht werden, die beispielsweise durch alternierende Kleingruppen gleichermaßen Infektionsprävention wie auch Teilhabe ermöglichen.
Digitale Angebote der Kommunikation, wie auch der Bildung, Förderung und Freizeitbeschäftigung können bei Kontaktbeschränkungen die Aufrechterhaltung von Beziehungen unterstützen und als gezielte Angebote den Wegfall gleichartiger Angebote in Präsenz zumindest teilweise kompensieren.
Die kurz- und zumindest mittelfristig zu beobachtenden Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zeigt wie tiefgreifend sich der Lockdown sowie das Klima von Angst und Unsicherheit ausgewirkt haben (vergleiche Seite 11 in Kaman 2024: Youth Mental Health in Times of Global Crises: Evidence from the Longitudinal COPSY Study). Der letzte Messzeitpunkt der Longitudinalstudie COPSY im Herbst 2023 zeigt hierbei – nach allmählichem Abflachen der Corona-Effekte auf die psychische Gesundheit weitergehende psychische Beeinträchtigungen auf, die jetzt den Multikrisen (Verlust von wirtschaftlicher, sozialer und geopolitischer Stabilität, Klimakrise et cetera) zugeschrieben werden.
Hierfür sind präventive und therapeutische Maßnahmen erforderlich, die auch die Resilienz stärken können. Hierbei fand sich bezogen auf Menschen mit Behinderung und ihre Familien, dass sie sich in der Pandemie gegenseitig gestärkt haben (vergleiche Seite 220 in Böing/Schäper), was die Ressourcen der familiären Bindung und die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Familienunterstützung unterstreicht.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. fordert daher, die Auswirkungen auf die soziale Teilhabe und die Beziehungen vulnerabler Personengruppen, wie Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und ihrer Familien bei Regelungen in Epi- oder Pandemien sowie Krisensituationen zu berücksichtigen.
Insbesondere sollten Schließungen von Einrichtungen und Besuchsverbote nur als letzte Möglichkeit zum Einsatz kommen und begleitend zu Kontaktbeschränkungen digitale Angebote entwickelt werden.
Zur Bewältigung der psychischen Belastungen sollten geeignete Angebote auch für Menschen mit Behinderung bereitgestellt werden.
5. Notunterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien
Bei Corona-bedingten Schließungen von Angeboten der Eingliederungshilfe waren Menschen mit Behinderung und deren Angehörige häufig auf sich gestellt, besonders gravierend zeigt sich dies bei Alleinerziehenden. Daher bedarf es in zukünftigen Epi- und Pandemien einer ausreichenden Notunterstützung, um einer Überforderung der Familien entgegenzuwirken. Dies betrifft Familien mit Kindern mit Behinderung, deren Schulen geschlossen sind oder die als Risikopersonen vom Schulbesuch ausgeschlossen sind, wie auch Familien erwachsener Menschen mit Behinderung, die in den Herkunftsfamilien wohnen (circa 50 Prozent aller erwachsenen Menschen mit Behinderung) und deren Tagesbeschäftigung und Unterstützung in der Freizeit entfällt. Gerade Eltern im höheren Lebensalter sind häufig physisch wie psychisch von einer Rund-um-die-Uhr-Unterstützung überfordert.
Dies gilt auch und gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, deren Tagesbetreuung häufig wesentlich länger geschlossen war als beispielsweise Werkstätten für behinderte Menschen. Gleichzeitig bestehen bei ihnen häufig gesundheitliche Risiken für schwerwiegende Krankheitsverläufe, die Sorgen und Ängste hierum belasten die Familien zusätzlich.
Hilfreich wäre in diesen Situationen, gerade für Alleinerziehende, eine schnelle, unkomplizierte Unterstützung. Ein solcher Dienst könnte beispielsweise bei den Familienunterstützenden/-entlastenden Diensten beziehungsweise der Offenen Behindertenarbeit angesiedelt sein. Als Grundlage ist ein Konzept zur Unterstützung im Notfall zu entwickeln und den Familien eine Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stellen.
Zu einer Notunterstützung gehören auch Betreuungskräfte, die im häuslichen Umfeld Menschen mit Behinderung begleiten und unterstützen sowie die Unterstützung bei der Haushaltsführung und Schulbegleiter*innen, die im häuslichen Umfeld Kinder und Jugendliche mit Behinderung unterstützen und so ihre Eltern entlasten.
Auch sollten Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung, die bei ihren Familien leben und von ihnen unterstützt werden, bei Notbetreuung in Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werden.
Damit eine Notunterstützung verlässlich zur Verfügung stehen kann, fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. die zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe auf, eine solche – wo noch nicht erfolgt – strukturell und finanziell mit entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abzusichern.
6. Gesundheitliche Versorgung und Rehabilitation in der Pandemie
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf uneingeschränkte gesundheitliche Versorgung. Damit dieses Recht auch in Epi- oder Pandemien sowie Krisensituationen umgesetzt werden kann, brauchen sie sowohl Zugang zu barrierefreien gesundheitsrelevanten Informationen als auch zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens. Jedwede Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei der Inanspruchnahme von Gesundheits- und oder Rehabilitationsleistungen in der Pandemie muss unterbleiben. Gerade die Corona-bedingten Einschränkungen der Begleitung und Besuche bei Krankenhausaufenthalten waren für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung eine große Hürde, da sie im Krankenhaus ohne eine entsprechende Begleitung durch vertraute Personen kaum behandelt und versorgt werden können. Auch die Frage einer Krankenhausaufnahme bei Komplikationen hat viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien beunruhigt: Häufig war unklar, ob ihnen ein gleichberechtigter Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen gewährt würde und es gab Beispiele, bei denen eine Krankenhausaufnahme verweigert wurde.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. fordert, dass Menschen mit Behinderung in gleichberechtigter Weise Zugang zu Gesundheitsleistungen haben, gerade wenn es um lebensrettende Maßnahmen handelt, sind diskriminierende Verfahren zwingend auszuschließen.
Weiterhin sind von den Gesundheitsbehörden bei Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern in Epi- und Pandemien zwingend Ausnahmeregelungen für Menschen mit Behinderung vorzusehen, so dass auch die erforderliche Begleitung erfolgen kann.
7. Recht auf Bildung
Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das uneingeschränkte Recht auf Bildung und Förderung. Dieses Recht besteht auch in Epi- und Pandemien sowie Krisensituationen, insbesondere, wenn sie lang anhalten. Schüler*innen und deren Angehörige müssen daher notwendige Unterstützung erhalten, um auch an alternativen Unterrichtsformaten, wie Homeschooling-Angeboten teilnehmen zu können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert daher die zuständigen Leistungsträger auf, Schulassistenz in Phasen des Homeschooling auch zu Hause sicherzustellen. Auch die Fortführung einer geeigneten Förderung und Therapie ist dringend notwendig, damit sich behinderungsbedingte Einschränkungen nicht verstärken und Entwicklungspotentiale ausgeschöpft werden können.
Kinder und Jugendliche können ihre Entwicklung nicht verschieben. Besonderes Augenmerk bedürfen Kinder und Jugendliche aus Familien, die über wenig finanzielle und zeitliche Ressourcen verfügen, da ihre Eltern die wegfallende Förderung und Bildung häufig nur in sehr geringem Umfang kompensieren können. Dies gilt auch für Alleinerziehende.
8. Digitale Teilhabe
Durch die Corona-Pandemie hat sich ein Großteil des gesellschaftlichen Lebens in den digitalen Raum verlagert. Viele Menschen beziehen Informationen aus dem Internet, auch Kommunikation und Bildung finden häufig digital statt. Allerdings sind viele Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung von digitaler Teilhabe ausgeschlossen, da sie häufig auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Im Regelsatz sind Leistungen zur digitalen Teilhabe nicht ausreichend berücksichtigt, sodass dieser Personenkreis, insbesondere während der Pandemie, stark benachteiligt war. Beispielhaft zu nennen ist auch die Corona-Warn-App, die nur auf Smartphones neuerer Generationen genutzt werden konnte – und so ganze Bevölkerungskreise ausgeschlossen hat. Auch wenn seit dem Ende der Pandemie die Digitalisierung weiter fortgeschritten ist, besteht das Problem mit Notfall Apps fort: Sie sind nur mit einem Smartphone zu nutzen. Menschen mit Behinderung und Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen fehlt häufig weiterhin eine entsprechende Ausstattung.
Daher fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. den Bundesgesetzgeber auf, eine Lösung zu finden, um Menschen mit Behinderung zuverlässig digitale Teilhabe zu ermöglichen.
9. Koordination der Regelungen
In der akuten Herausforderung zu Beginn der Pandemie sind eine Vielzahl von Regelungen geschaffen worden, um der außergewöhnlichen Situation zu begegnen. Allerdings widersprachen sich die unterschiedlichen Regelungen in Teilen und führten somit auch zu Unklarheit und Verunsicherung. Gerade bezogen auf Menschen mit Behinderung wurden ihre verschiedenen Lebenswelten nicht berücksichtigt und in den Regelungen koordiniert betrachtet.
Bei einer erneuten Epi- oder Pandemie sowie Krisensituation fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. alle behördlichen Ebenen auf, eine Abstimmung und Koordination der unterschiedlichen Regelungen vorzunehmen, so dass es für alle Beteiligten möglich ist, sich zweifelsfrei an Regelungen zu halten und negative Folgen, sei es für die Infektionsprävention, sei es für haftungsrechtliche oder andere Folgen, zu vermeiden.
Dazu gehört auch, bei Menschen mit Behinderung, die Regelungen für ihre unterschiedlichen Lebenswelten zu koordinieren.
Kontakt: Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Hermann Blankenstein Str. 30 10249 Berlin www.lebenshilfe.de